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AGB - LAGO Großhandel GmbH
1. Allgemeines
Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (nachfolgend „Käufer“) im Sinne des § 14 BGB sind. Gegenstand dieser AGB ist der Verkauf von Produkten und Waren der LAGO Großhandel GmbH an Käufer und sonstige Unternehmerkunden. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrags und der Annahme der Lieferung erklärt sich der Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden und erkennt sie als verbindlich an.
Abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung und sind für den Verkäufer selbst dann nicht bindend, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Besondere Vereinbarungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
Die Wiederverkauf auf Online-Marktplätzen ist untersagt.
2. Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss, Preise
Die Darstellung der Produkte stellt kein verbindliches Angebot dar. Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, ohne dass dies gesondert angegeben werden muss. Technisch bedingte Änderungen oder Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mit Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande. Bestellungen gelten grundsätzlich als reguläre Großhandelsbestellungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Sollten Musterbestellungen gewünscht sein, stellen diese eine Sonderform der Bestellung dar und können mit einer Menge von max. (1) Stück je Artikel bestellt werden. Der Anbieter behält sich vor, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder bei Verdacht auf Missbrauch.
Sofern für die Lieferung behördliche oder andere Genehmigungen erforderlich sind, erfolgt die Auftragsbestätigung unter dem entsprechenden Vorbehalt.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der am Liefertag gültigen Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Anbieter behält sich vor, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder bei Verdacht auf Missbrauch.
Sofern für die Lieferung behördliche oder andere Genehmigungen erforderlich sind, erfolgt die Auftragsbestätigung unter dem entsprechenden Vorbehalt.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der am Liefertag gültigen Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Sonderausführungen
LAGO Großhandel behält sich diese vor, aktuell findet dies keine Anwendung.
4. Liefertermine
Die angegebenen Lieferfristen gelten als unverbindliche Richtwerte, deren Einhaltung der Verkäufer nach besten Kräften anstrebt. Ereignisse höherer Gewalt, wie etwa Brand, Naturereignisse, Streiks oder vergleichbare Umstände – auch bei Vorlieferanten – führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten; zugleich ist der Verkäufer in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferverzögerungen bestehen erst nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzlich vorgesehenen Nachfrist und nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Teillieferungen sind zulässig. Bestehen offene Zahlungsrückstände, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten oder Aufträge zu stornieren.
5. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt im Regelfall ab Lüdinghausen, Ludwig-Erhard-Straße 4, inklusive Verpackung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versand erfolgt mit geeigneten Transportmitteln nach unserer Wahl.
Die Versandkosten betragen 39,00 €. Der Verkäufer behält sich vor, diesen Preis aufgrund von Änderungen der CO²- und Dieselkosten anzupassen.
Der Zuschlag für Sperrgut beträgt 21,00 € und wird berechnet, sobald das Paket-Maß eine der folgenden Dimensionen überschreitet: 60 x 60 x 120 cm. Das maximale Gurt-Maß beträgt 360 cm.
Ab 2.500,00 € Nettowarenwert (kein Gefahrgut) übernimmt der Verkäufer die Portokosten bis zum Ort des Bestellers bei Transport durch Spedition oder DHL.
Sämtliche Zustellkosten, Hausfrachten sowie sonstige durch Bahn oder Spediteur entstehende Transportkosten trägt in jedem Fall der Käufer. Mit der Übergabe der gelieferten Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über, dies gilt auch bei Teillieferungen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Transportversicherung
Eine Transportversicherung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Käufer. Ohne eine solche Beauftragung erfolgt der Versand unversichert. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über; dies gilt auch bei Teillieferungen oder bei verzögertem Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat.
Andere Sendungsarten, z. B. Päckchen oder Warensendungen, können vom Verkäufer nicht versichert werden; das Risiko für Verlust bzw. Beschädigung trägt in diesem Fall der Käufer. Beschädigte Sendungen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen, beim jeweiligen Transportunternehmen, spätestens innerhalb der vom Transportunternehmen vorgesehenen Fristen, zu reklamieren. Die vom Transportunternehmen erstellte schriftliche Tatbestandsaufnahme ist dem Verkäufer unverzüglich zur Verfügung zu stellen; bei Versand durch die Post erhält der Verkäufer die entsprechende Bestätigung unmittelbar von dieser. Die Verpackung ist als Nachweis aufzubewahren. Ein vom Versicherer anerkannter Schaden wird nach dessen Eingang dem Konto des Bestellers gutgeschrieben. Ohne ordnungsgemäße Schadensmeldung ist eine Regulierung ausgeschlossen.
7. Rücknahme von Waren
Retouren zu den Bestellungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wird Ware im Rahmen einer zuvor schriftlich vereinbarten Musterbestellung innerhalb von 14 Tagen und in einwandfreiem Zustand zurückgesandt, erfolgt nach Eingang eine vollständige Gutschrift des Warenwertes, sofern für diese im Vorfeld eine Zahlung geleistet wurde. Sämtliche Rücksendungen müssen ungebraucht, in einwandfreiem Zustand sowie in der Originalverpackung erfolgen; sofern mitgegeben, sind die ursprünglich mitgelieferten Begleitpapiere dieser Rücksendung beizufügen. Die Rücklieferung hat frei Haus an den Verkäufer, Lüdinghausen, Ludwig-Erhard-Straße 4, zu erfolgen und ist vom Besteller gegen Transportschäden und Verlust ausreichend zu versichern, mindestens in Höhe von 10 % über dem Warenwert. Unfrei oder per Nachnahme ohne entsprechende Vereinbarung versandte Rücksendungen werden nicht angenommen.
8. Zahlungsmöglichkeiten
Sofern nicht im Rahmen der Geschäftsbeziehung individuell anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Kauf auf Rechnung, 14 Tage netto, sofern nach Auskunftseinholung eine ausreichende Bonität vorhanden ist.
Beim ersten Auftrag 100% Vorkasse. Beim zweiten Auftrag 50% Vorkasse.
Der Verkäufer behält sich damit vor, dem Käufer auf Grundlage einer durch einen Dienstleister übermittelten Bonitätsauskunft nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, insbesondere zur Absicherung eines Kreditrisikos ausschließlich solche, die der jeweiligen Bonität entsprechen.
In Einzelfällen ist der Verkäufer berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen und die Lieferung erst nach deren Eingang auszuführen. Hierüber wird der Käufer nach Eingang der Bestellung entsprechend informiert und eine Abstimmung vorgenommen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware verbleibt beim Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab, auch, soweit diese verarbeitet ist. Übersteigen die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten seine Forderungen um mehr als 125 %, wird der überschießende Teil auf Verlangen des Käufers freigegeben. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Mit Zahlungseinstellung, Antrag oder Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Pfändung, Scheck- oder Wechselprotest oder Rückbelastung einer Lastschrift erlöschen das Recht zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung sowie zum Einzug der Forderungen. Danach eingehende Forderungseingänge sind unverzüglich gesondert zu verwahren.
Eine Warenrücknahme erfolgt ausschließlich sicherungshalber und stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder bei Insolvenzereignissen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen zu informieren.
10. Gewährleistung
Angaben zu Qualität, Beschaffenheit, Abmessungen, Leistung oder sonstigen Merkmalen der Ware stellen lediglich Durchschnittswerte dar und können Abweichungen aufweisen; zugesicherte Eigenschaften sind hierdurch nicht begründet. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang unter Angabe von Rechnungsnummer und -datum schriftlich anzuzeigen. Zeigt die gelieferte Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach dem HGB einen Mangel einer zugesicherten Eigenschaft, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Auskünfte über waffenrechtliche Vorschriften sowie für Hinweise zur Eignung der Ware für bestimmte Verwendungszwecke wird keine Haftung übernommen; derartige Auskünfte erfolgen außerhalb vertraglicher Verpflichtungen.
11. Produkthaftung
Nimmt der Käufer Veränderungen an der Ware vor oder verarbeitet diese weiter, stellt er den Verkäufer von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei. In diesen Fällen geht das daraus entstehende Haftungsrisiko vollständig auf den Käufer über.
12. Versicherungen
Der Käufer ist verpflichtet, für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere gegen Einbruchdiebstahl und Feuer einschließlich der hierfür üblichen Zusatzgefahren (z. B. Leitungswasser, Sprinklerleckage), vorzuhalten. Darüber hinaus hat der Käufer eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Produkthaftpflicht für die von ihm vertriebenen Waren zu unterhalten. Auf Verlangen des Verkäufers sind entsprechende Versicherungsnachweise vorzulegen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das materielle Recht sowie das Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Lüdinghausen. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für Gewerbetreibende im Sinne des § 4 HGB bei Geltendmachung von Ansprüchen im Mahnverfahren ist Coesfeld.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder eine Vertragslücke bestehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Lüdinghausen, Gerichtsstand ist Coesfeld. LAGO Großhandel GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 4, 59348 Lüdinghausen, Amtsgericht Coesfeld, HRB 22958.